Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von architektur INFORM; Geschäftssitz: Bregenz, Vorarlberg

Allgemein

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle zu schließenden Übereinkünfte mit und allen Angeboten von architektur INFORM. Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn diese durch architektur INFORM schriftlich bestätigt sind.Definitionen2. Auftragnehmer: architektur INFORMAuftraggeber (Rechts-) Person, welche architektur INFORM ersucht gegen Bezahlung Dienstleistungen zu verrichten. Erster Exkursionstag: der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum ersten Mal Dienstleistungen vor Ort von architektur INFORM erhält. Letzter Exkursionstag: der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum letzten Mal Dienstleistungen vor Ort von architektur INFORM erhält. Höhere Gewalt: Alle unvorhersehbaren Umstände, in deren Folge die Übereinkunft nicht mehr von architektur INFORM eingefordert werden kann.Angebotsphase3. Orientierende Gespräche und das Aufstellen eines Angebotes sind unverbindlich und kostenfrei. Die im Angebot genannten Preise gelten am Tag der Angebotsabgabe. Preisänderungen bis zum Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.4. Wenn nicht anders angegeben, sind die im Angebot genannten Preise exkl. Tax, Eintritte, Transportkosten und eventuell notwendige Reise-und Aufenthaltskosten.Vertragsabschluss5. Die architektur INFORM mündlich oder schriftliche erteilten Auftrage sind erst dann verbindlich, wenn sie durch architektur INFORM schritlich bestätigt sind. Mit der Bestätigung ist der Vetragsabschluss gegeben.6. Für Dienstleistungen, für die durch Art und Umfang keine schriftliche Auftragsbestätigung verschickt wird, wird das letzte durch den Auftraggeber akzeptierte Angebot als Auftragsbestätigung und als Vertragsabschluss gesehen.7. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als Inhalt der Übereinkunft, an die architektur INFORM gebunden ist.

Fremdleistungen

8. Trifft architektur INFORM im Auftrag des Auftraggebers Vereinbarungen mit Dritten, so tritt architektur INFORM lediglich als Vermittler auf. Architektur INFORM haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistungen.

9. architektur INFORM behält sich das Recht vor, die vertraglich bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Preisen von Dritten in dem Umfang zu ändern, in dem sich die Erhöhung der Kosten für bestimmte Leistungen pro Person auf den Preis auswirken. architektur INFORM verpflichtet sich, dem Auftraggeber diese Kostenerhöhungen unverzüglich zu melden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent hat der Auftraggeber das Recht, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Haftungsbeschränkung

10. architektur INFORM haftet nicht für den Auftraggeber, dessen Teilnehmer, Gästen, Arbeitnehmern u.a. während der Exkursion entstandenen Personenschaden und  übernimmt keine Schadenshaftung an Dritten, wenn der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch architektur inform herbeigeführt ist.

Zahlungsbedingungen

11. 50% der Exkursionskosten sind innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung und Bestätigung fällig. Mindestens 8 Wochen vor dem ersten Exkursionstag. Die restlichen 50%  sind  2 Wochen vor Exkursionsbeginn fällig.

Rücktritt durch Auftrageber

12. Falls der Auftraggeber den Auftrag storniert, nachdem es zum Vetragsabschluss gekommen ist, sind die nachstehend aufgeführten Prozentsätze des Reisespreises per direkt fällig. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Stornierung bei architektur INFORM

vom Buchungstag bis zum 61. Tag vor dem Exkursionstag: 25%  des Reisepreises
ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor dem  Exkursionstag: 50% des Reisepreises
ab dem 30. Tag bis zum 15. Tag vor dem Exkursionstag: 75% des Reisepreises
ab dem 14. Tag bis zum 1. Tag der Exkursion: 90% des Reisepreises

Gerichtstand

13. der Gerichtsstand ist Bregenz. Für alle Übereinkünfte giltet österreichisches Recht

Salvatorische Klausel

14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit er gesamten Vereinbarung  oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen.